04.03.2024


2. HV-Tag

In der ersten Verhandlungswoche soll es im Wesentlichen um die maßgeblich belastende Aussage des Zeugen Heiko Sch. gehen, der gegenüber der Polizei und im vorangegangenen Prozess gegen Peter Schröder/Schlappal ausgesagt hatte, der jetzt Angeklagte hätte am Abend vor dem Brandanschlag u.a. zum verurteilten Schröder gesagt, „hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren“. Zunächst sollte am heutigen Verhandlungstag aber ein Polizeibeamter vernommen werden, der den jetzt Angeklagten als Zeugen vernommen hatte.

Die Verteidigung widersprach zunächst der Befragung des Zeugen sowie der Verwertung der Vernehmungen, weil damals keine Beschuldigtenbelehrung erfolgte. Der jetzt Angeklagte sei damals als Zeuge befragt worden, obwohl er bereits als Beschuldigter hätte betrachtet werden müssen. Das OLG ordnete indes die Befragung des Zeugen an, da es keine Anzeichen dafür sah, dass Peter St. damals willkürlich der Beschuldigtenstatus vorenthalten wurde. Auch in der der folgenden Zeugenbefragung wurde deutlich, dass der jetzt Angeklagte aus Sicht der ermittelnden Polizeibeamten zum Zeitpunkt der Befragung noch Zeuge war. 

Die weitere Befragung war inhaltlich wenig ergiebig. Das war aber auch wenig überraschend, denn Peter St. hatte ja in seinen Befragungen eine Tatbegehung durch Peter Schröder und seine Beteiligung daran durch Aufforderung stets in Abrede gestellt. Interessant ist allerdings, dass er bei der Polizei einen wesentlichen Punkt der Anklage zum politischen Hintergrund des Anschlags bestätigt hat: Auch Peter St. hat als Zeuge angegeben, dass aus seiner Sicht zum Zeitpunkt des Brandanschlages in Deutschland, aber auch im Saarland, eine Art Pogromstimmung gegen Geflüchtete herrschte.