10.06.2024


Plädoyers beginnen am 01.07.2024

Heute hat das Gericht noch eine kurze Beweisaufnahme durchgeführt. So wurde u.a. ein Vermerk der Saarlouiser Mordkommission von 1991 verlesen, in dem u.a. der Ablauf des Brandes am 19.09.1991 sowie der Brandanschlag auf eine Unterkunft in Saarlouis-Roden wenige Wochen zuvor geschildert wurde. Auf unsere Anregung wurde zudem ein weiterer Vermerk aus dem Jahr 1991 verlesen, der zeigte, dass der „Monitor“-Beitrag zu den Brandanschlägen in Leipzig-Grünau, der am Montag vor dem Brandanschlag ausgestrahlt wurde, bereits damals Erwähnung fand.

Außerdem hörte sich das Gericht ein Telefonat des Angeklagten mit einer Kollegin aus dem Jahr 2020 an. In diesem kündigte er mit Blick auf einen Kontrahenten in der Firma u.a. an, dessen Frau „aufzuschneiden“ und ihm zu zeigen, „was drin ist.“ Denn: „Es gibt die Natur und die Natur sagt zu mir, vernichte. Und da gibt es kein Gesetz.“ Verteidiger Stahl meinte hierzu, er sehe den Verfahrensbezug nicht. Ein Blick in die Anklage hätte ihm da geholfen, denn dort wird ausgeführt, dass sich hier ein Wesenszug des Angeklagten zeigt, in Auseinandersetzungen selbst das Töten unbeteiligter Dritter in seine Erwägungen einzubeziehen. Und in der Tat drängt sich im Denken eine Parallele zu der im Monitor-Beitrag interviewten Jugendlichen aus Leipzig-Grünau auf, die auf den Hinweis, bei Brandanschlägen könnten Menschen sterben, kalt lächelnd erwiderte, damit sei eben zu rechnen.

Danach schloss das Gericht die Beweisaufnahme. Die Plädoyers sind für den 01.07. und, je nach Dauer, für den 02.07.2024 vorgesehen, das Urteil soll dann am 09.07. gesprochen werden.

Es bleibt also dabei: Das Gericht will wohl freisprechen. Wir denken weiterhin, dass dem Angeklagten die vorgeworfene Aufforderung zu Brandanschlägen nachzuweisen ist und dass jetzt die Beweise zum Brandanschlag selbst zu erheben sind, und werden das im Plädoyer detailliert darlegen.