27.02.2024


1. Hauptverhandlungstag – Anklage und Erklärung der Verteidigung

Der erste Hauptverhandlungstag zeigte, dass das gesellschaftliche Interesse an der weiteren Aufklärung des Brandanschlages aus dem Jahr 1991 nach wie vor groß ist. Unter den Besucher_innen befanden sich neben Mittgliedern des Landtages, die auch im Untersuchungsausschuss des Landtages zum Thema aktiv sind, Presse und natürlich Vertreter_innen von zwei der Organisationen , die seit 1991 die Aufklärung des Anschlags fordern, der Antifa Saar sowie der Aktion 3. Welt Saar.

Nach der Verlesung der Anklage erfolgte eine Stellungnahme der Verteidigung, die Verteidiger Stahl vortrug. Die Verteidigung fasst ihre Verteidigungsstrategie wie folgt: „…dass diese Hauptverhandlung ihr Ende finden muss, sofern nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob Herr St. in diesem Gespräch den nach Auffassung des Generalbundesanwalts von Herrn Sch. belastbar erinnerten Satz gesagt hat, in Saarlouis muss auch etwas brennen.“

Der Zeuge Heiko Sch. hatte geschildert, dass in einem Gespräch unter Mitgliedern der Naziszene Saarlouis in der Nacht unmittelbar vor dem Brandanschlag der nun Angeklagte u.a. gegenüber dem bereits erstinstanzlich verurteilten Peter Schröder gesagt hat, dass „hier“ – in Saarlouis – „auch mal sowas brennen oder passieren“ müsste. Soweit dieser Zeuge nun lediglich den Satz „auch mal was passieren“ erinnern würde, wäre nach Ansicht der Verteidigung der Angeklagte hier freizusprechen, da dann eine Beihilfe zu einem Brandanschlag und damit einem Mord nicht nachweisbar wäre.

Mit dieser Argumentation, die die Unsicherheit und Vorsicht in den verschiedenen Aussagen des Zeugen zur Grundlage nimmt, konnte die Verteidigung allerdings bereits weder die Eröffnung des Hauptverfahrens noch die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft verhindern. Offensichtlich machen das OLG und der Bundesgerichtshof ihre Entscheidungen nicht so sehr am reinen Wortlaut des Gespräches fest, sondern an den Gesamtumständen des damaligen Gespräches: der leitenden Bedeutung des jetzt Angeklagten für die „rechte Szene“, seinem individuellen Einflusses auf Peter Schröder und der durch vergleichbare Straftaten aufgeheizten Stimmung.

Ab dem 4.3.2024 werden alle damals am Gespräch Beteiligten sowie die Beamten, die diese im Laufe der Ermittlungen vernommen haben, im Gericht in Koblenz vernommen werden.